Mittwoch, 30. Mai 2012

CSU muss bei Fiasko mit Betreuungsgeld zahlen !!!

Betreuungsgeld in Skandinavien

Alles andere als ein Erfolgsrezept

Die skandinavischen Länder gelten oft als Vorreiter in Sachen Familienpolitik. Norwegen, Schweden und Finnland - alle drei Staaten haben das Betreuungsgeld eingeführt. Das Ergebnis einer Studie der Friedrich-Ebert-Stiftung legt jedoch nahe: Das Betreuungsgeld hat wenig mit der propagierten Wahlfreiheit zu tun.
Von Christine Richter für tagesschau.de
Während hierzulande noch heftig über die Einführung eines Betreuungsgeldes - oft auch als "Herdprämie" tituliert - gestritten wird, haben die drei skandinavischen Länder Schweden, Norwegen und Finnland Deutschland einige Erfahrungen in diesem Punkt voraus. Und die fallen nicht immer positiv aus, zumindest wenn man einer Studie der SPD-nahen Friedrich-Ebert-Stiftung Glauben schenkt.

Das Betreuungsgeld in den drei Ländern

Die Höhe des Betreuungsgeldes liegt in den drei Staaten bei etwa zehn Prozent des durchschnittlichen Monatseinkommens. Finnische Eltern erhalten demnach rund 330 Euro, schwedische etwa 340 Euro und norwegische Eltern können derzeit mit gut 430 Euro rechnen. In Norwegen und Schweden ist eine anteilige Nutzung des Betreuungsgeldes in Kombination mit einer staatlichen Kinderbetreuung möglich, in Finnland nicht.
In Finnland wurde das Betreuungsgeld ("kotihoidontuki") bereits 1985 eingeführt. Etwa 52 Prozent der Eltern mit Kindern unter drei Jahren nehmen die staatliche Unterstützung in Anspruch. In Schweden sind es deutlich weniger, nämlich etwa fünf Prozent der berechtigten Eltern. Dort entscheiden seit der Einführung des "vårdnadsbidrag" vor vier Jahren die einzelnen Gemeinden darüber, ob sie die Sozialleistung anbieten wollen oder nicht. Nur eine von drei Kommunen hat sich dafür entschieden, zeigt die Studie.
Kinder in Schweden (Foto: picture alliance / akg-images) Großansicht des Bildes Kinder in Schweden

In Norwegen wird über die Abschaffung diskutiert

In Norwegen, wo es das Betreuungsgeld ("kontantstøtte") seit 1998 gibt, sei die Zahl der Eltern, die diese Leistung in Anspruch nehmen, von 75 auf 25 Prozent gesunken, so Anne Lise Ellingsæter, Professorin für Soziologie und Autorin der Studie. Der Hauptgrund für diese Entwicklung sei, dass die Betreuungsmöglichkeiten in den vergangenen Jahren deutlich ausgebaut worden seien. Für die Autorin ist das ein klarer Hinweis darauf, dass Eltern die Unterbringung ihrer Kinder in Kitas bevorzugen - wenn sie denn die Möglichkeit dazu haben.
Zudem habe es in Norwegen in den vergangenen Jahren immer wieder Empfehlungen von Experten gegeben, das Betreuungsgeld abzuschaffen, weil es einen sehr negativen Einfluss auf die Integration von Migranten habe, sagt die Soziologin.

Link

Studie der Friedrich Ebert Stiftung zum Betreuungsgeld in Skandinavien Link Betreuungsgeld Erfahrungen aus Finnland, Norwegen und Schweden In einer Studie für die SPD-nahe Friedrich-Ebert-Stiftung über das Betreuungsgeld in Finnland, Norwegen und Schweden, kommt die Soziologin Anne Lise Ellingsæter zu eher negativen Ergebnissen.

Arm, niedriges Bildungsniveau und mit Migrationshintergrund

Ähnlich wie in Deutschland propagieren Verfechter eines Betreuungsgeldes in den drei Ländern eine Wahlfreiheit der Eltern. "Wenn Sie nicht genug Kitaplätze haben, dann haben Sie nicht wirklich eine Wahl", meint hingegen Ellingsæter. Trotz unterschiedlicher Regelungen fand sie in den drei von ihr untersuchten Ländern deutliche Parallelen zwischen den Leistungsempfängern. "Was wir sehen ist, dass Frauen mit geringer Bildung, niedrigem Einkommen und Migrationshintergrund in allen Ländern überrepräsentiert sind", fasst sie zusammen.
Für Deutschland prognostiziert sie eine ähnliche Struktur potentieller Leistungsempfänger. "Andernfalls wäre ich sehr überrascht", sagt die Professorin. "Das ist der Grund dafür, dass ich denke, dass das Konzept der Wahlfreiheit kritisch überdacht werden sollte. Wenn es so ist, dass Frauen mit den schwächsten Aussichten auf dem Arbeitsmarkt diese Möglichkeit wählen, dann ist etwas merkwürdig mit diesem Konzept der Wahlfreiheit."
Stand: 30.05.2012 11:11 Uhr

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